Am Samstag, den 29. August 2026, kam es im Anruf-Linien-Taxi (ALT) auf der Linie 247 zwischen Gernsbach, Scheuern und Lautenbach zu einem tätlichen Angriff auf einen Fahrer der Taxi-Holl. Eine zugestiegene Fahrgästin besaß keinen gültigen Fahrausweis. Der Fahrer bot ihr an, direkt im Fahrzeug eine Einzelfahrkarte zu lösen – die einzige Fahrkartenart, die im ALT an Bord verkauft werden kann. Als die Fahrgästin auch dieses Angebot ausschlug und die Zahlung verweigerte, lehnte die Leitstelle die Weiterbeförderung ab, wie es die Beförderungsbedingungen des KVV vorsehen.
Daraufhin schlug die Fahrgästin dem Fahrer ins Gesicht. Er erlitt Schmerzen, die Fahrt wurde abgebrochen. Die Fahrgästin verließ das Fahrzeug, ohne den fälligen Fahrpreis zu bezahlen.
Die Holl AG hat den Vorfall noch am selben Wochenende dokumentiert und über die Onlinewache der Polizei Baden-Württemberg Strafanzeige wegen des Verdachts der Körperverletzung sowie des versuchten Erschleichens von Leistungen erstattet.
„Wir stehen uneingeschränkt hinter unserem Personal und dulden keinerlei Gewalt“, erklärt Dirk Holl, Vorstand der Holl AG. „Wer sich der Fahrausweispflicht entzieht oder unser Fahrpersonal angreift, wird von uns konsequent zur Anzeige gebracht.“
Die Holl AG weist zugleich darauf hin, dass im ALT der reguläre KVV-Tarif gilt – auch das Deutschlandticket wird problemlos anerkannt. Nur wer keinen gültigen Fahrausweis vorweisen oder direkt im Fahrzeug erwerben kann, muss mit einer Ablehnung der Weiterfahrt rechnen.
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