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Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung

Die teilweise Befreiung von Zuzahlungen, die sogenannte Überforderungsklausel, gilt sobald Sie die Belastungsgrenze ( 2% der Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1% ) innerhalb eines Kalenderjahres erreicht haben. Dann können Sie mit den gesammelten Belegen (Praxisgebühren, Zuzahlung zu Medikamenten, Fahrtkosten usw.) bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen, die dann jeweils für den Rest des Kalenderjahres gültig ist.

Tipp! Erkundigen Sie sich bei Ihrem Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse, gerade mit niedrigem Einkommen ist die Belastungsgrenze schneller erreicht als man glaubt.