Sie befinden sich bereits stationär in einem Krankenhaus und müssen aus medizinischen Gründen in ein anderes verlegt werden.
=> Sie müssen keine Zuzahlung / Eigenanteil leisten.
=> Die Fahrtkosten werden ohne Genehmigung durch Ihre Krankenkasse übernommen.
X Wichtig! Unter “anderer Beförderungsweg” muss der Name der neuen Klinik eingetragen werden.