Sie hatten einen Arbeitsunfall oder leiden unter einer anerkannten Berufskrankheit und der Kostenträger ist eine Berufsgenossenschaft.
=> Sie müssen keine Zuzahlung / Eigenanteil leisten.
=> Die Fahrtkosten werden ohne Genehmigung durch Ihre Berufsgenossenschaft übernommen.
X Achten Sie darauf, dass als Kostenträger Ihre Berufsgenossenschaft eingetragen ist und ein Kreuz bei Arbeitsunfall, Berufskrankheit gesetzt ist.