Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

Sie hatten einen Arbeitsunfall oder leiden unter einer anerkannten Berufskrankheit und der Kostenträger ist eine Berufsgenossenschaft.

=> Sie müssen keine Zuzahlung / Eigenanteil leisten.

=> Die Fahrtkosten werden ohne Genehmigung durch Ihre Berufsgenossenschaft übernommen.

X Achten Sie darauf, dass als Kostenträger Ihre Berufsgenossenschaft eingetragen ist und ein Kreuz bei Arbeitsunfall, Berufskrankheit gesetzt ist.

Muster einer Verordnung einer Krankenbeförderung bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit.