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Allgemeine Informationen zur Krankenbeförderung

Je nach Ihrem Krankheitsbild entscheidet Ihr behandelnder Arzt bei der Verordnung einer Krankenbeförderung über das Beförderungsmittel.

Die Beförderungsmittel werden dabei in den unqualifizierten Bereich – mit Taxi und Mietwagen – und den qualifizierten Bereich – mit Krankentransportwagen, Rettungswagen oder Notarztwagen bei der eine medizinisch fachliche Betreuung erforderlich ist – unterteilt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Taxi Holl im Stadtkreis Baden-Baden noch im Landkreis Rastatt, nur Fahrten ohne medizinisch fachliche Betreuung mit Taxi oder Rollstuhltaxen durchführen darf. Dies muss auch wie bei dem Mustertransportschein (Bild) oben entsprechen angekreuzt sein.

Patienten mit ansteckenden Krankheiten, wie z.B. MRSA, dürfen durch uns nicht befördert werden. Bitte wenden Sie sich hierbei, sowie bei  Notfälle und Krankentransporte mit medizinisch fachlicher Betreuung, an die Rettungsleitstelle unter der Nummer 19222.