Damit schwerbehinderte Menschen an Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können bitte die Stadt Baden-Baden sowie der Landkreis Rastatt im Rahmen einer freiwilligen Leistung einen Fahrdienst an.
Dieser Behindertenfahrdienst hat zum Ziel, den betroffenen Menschen die Kontaktaufnahme zu ihren Mitbürgern zu erleichtern und um Erledingungen von Besorgungen des täglichen Lebens (z.B. Banken, Behördenbesuche, Einkaufsstätten usw.) zu ermöblichen. Auch zur Freizeitgestelltung und persönlichen Kontaktpflege soll dieser Fahrdienst dienen.
Dabei gelten für die einzelnen Regionen folgende Regelungen:
Stadt Baden-Baden
Teilnahmeberechtigt sind schwerbehinderte Personen, die wegen Schwere und Art ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht oder nur unzureichend nutzen können bzw. für die keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen.
- Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, denen das Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis erteilt wurde.
- Blinde Menschen, denen das Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis erteilt wurde.
- Menschen mit Behinderung die einer stationären Pflege- / Behinderteneinrichtung im Stadtkreis Baden-Baden leben und vor der Aufnahme im Stadtkreis Baden-Baden gewohnt haben.
Den Antrag auf Erteilung eines Berechtigungsscheines sowie weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website der Stadt Baden-Baden unter http://www.baden-baden.de/de/buergerservice/c/content/contentstadt/lebenslage/verfahren/01512/index.html&nav=l749
Es können durchschnittlich monatlich 6 Fahrten (Hin- und Rückfahrt = 1 Fahrt) im Stadtkreis Baden-Baden und in den Lankreis Rastatt durchgeführt werden. Die Auswahl des Beförderungsunternehmens obliegt dem Berechtigten. Er ist dann jeweils für die Dauer eines Monats an die Dienste des gewählten Transportunternehmens gebunden.
Sofern Sie sich für Taxi-Holl entschieden haben, was uns natürlich sehr freuen würde, geben Sie den Berechtigungsschein – bei der ersten Fahrt – an den Taxi-Holl-Chauffeur weiter. Taxi-Holl rechnet direkt mit der Stadt Baden-Baden auf Grundlage eines geschlossenen Vertrages ab, so dass Sie nur einen Eigenanteil in Höhe von € 3,-, unabhängig von der Fahrtstrecke, zu entrichten haben. Der Eigenanteil gilt dabei für die Hin- und Rückfahrt. Ob ein Eigenanteil überhaupt zu erbringen ist, ist auf dem Berechtigungsschein für den Fahrdienst mit dem Vermerk „mit bzw. ohne Eigenanteil“ vermerkt. Für Kinder wird generell kein Eigenanteil erhoben.