Mit der Taxi-Holl Werbekooperation stellen Sie die Mobilität Ihrer Kunden und Gäste 24/7 auf ein neues digitales Level und zusätzlich erhalten Sie pro erfolgreicher Bestellung ein Entgelt für Ihre werbliche Unterstützung.
Werbeentgelt in Höhe von 5%
von dem Bruttofahrpreis einer elektronischer Bestellung per Smartphone App, Webportal oder QR-Code Buchung.
Smartphone App
- Sie und Ihre Mitarbeiter bestellen mit Ihren bei uns registrierten Smartphones für die Gäste ein Taxi.
- Sie erhalten für jede Bestellung über die registrierten Smartphones ein Werbeentgelt.
Sobald eine Bestellung über Ihr Smartphone oder Ihrer Mitarbeiter*innen erfolgt, erhalten Sie für die werbliche Unterstützung für jede erfolgreich abgeschlossen Fahrt das vereinbarte Werbeentgelt.
- Laden Sie die Taxi-Holl App aus dem App-Store auf Ihr Smartphone und registrieren Sie sich in der App.
- Füllen Sie das unten stehende Formular aus und senden es an uns.
- Sobald Ihre Registrierung erfolgreich war, erhalten Sie für jede erfolgreiche Taxifahrt über die Taxi-Holl App das vereinbarte Werbeentgelt.
Der Taxi-Holl Werbekooperation beitreten
Allgemeine Bedingungen für die Werbekooperation mit der Holl AG
Präambel
Die Holl AG möchte neue digitale Bestellmöglichkeiten intensiv bewerben um diese bei potentiellen Kunden bekannt zu machen. Für die Zurverfügungstellung von Werbemöglichkeiten erhält der Kooperationspartner pro erfolgreich durchgeführte Fahrt ein Werbeentgelt in vereinbarter Höhe.
§ 1 Bestellmöglichkeit
Die Holl AG stellt dem Werbepartner auf Wunsch kostenlos das Business-Portal mit der Smartphone App, das Webwidget und/oder einen QR-Code zur Durchführung der Werbekooperation zur Verfügung.
§ 2 Werbeentgelt
Der Kooperationspartner erhält für jede erfolgreich durchgeführte Fahrt, die mit den unter §1 aufgeführten elektronischen Möglichkeiten bestellt wurden, ein
Werbeentgelt in Höhe von 5%
vom Bruttofahrpreis – welches der Fahrgast bezahlt – inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Holl AG rechnet mit dem Werbepartner das Werbeentgelt für jeden Kalendermonat, und zwar spätestens bis zum 20. des folgenden Monats ab.
Der Werbepartner hat bei Zahlungsverzug der Holl AG keinen Anspruch auf Verzugskosten und Mahngebühren, da sämtliche Werbemittel kostenlos zur Verfügung gestellt werden und beim Werbepartner kein Verwaltungsaufwand entsteht.
§ 3 Vertragsdauer, Kündigung
Das Werbeprogramm beginnt mit Bereitstellung der unter §1 genannten Bestellmöglichkeiten und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Das Werbeprogramm kann von jedem Vertragspartner ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Die Kündigung kann schriftlich oder in Textform erfolgen.
§ 4 Datenschutz
Beide Parteien haben bei Erhebung und Verarbeitung von Daten die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDG) zu beachten.
§ 5 Sonstige Bestimmungen
Die Ansprüche aus der Werbekooperation verjähren, wenn sie nicht binnen der nächsten 3 Monate seit Entstehen geltend gemacht werden.
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Vertragsergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. Auf dieses Formerfordernis kann ebenfalls durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
Sollte durch diese AGBs ein regelungsbedürftiger Punkt nicht erfasst sein, so gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen bzw. die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze.
Die Nichtigkeit einer Vorschrift dieser AGBs führt nicht zur Nichtigkeit der gesamten Werbekooperation. Vielmehr tritt an dieser Stelle, was redliche Parteien, wirtschaftlich und in gegenseitiger Rücksichtnahme vereinbart hätten.
§ 6 Verschwiegenheit
Beide Parteien vereinbaren verbindlich stillschweigen gegenüber Dritten bezüglich dieser AGBs und dem Partnerprogramm der Holl AG zu bewahren.
§ 7 Versteuerung
Der Kooperationspartner wird darauf hingewiesen, dass er das eingenommen Werbeentgelt eigenständig in seiner Steuererklärung – gegenüber der Finanzverwaltung – erklären muss.
Stand: 01.09.2020