Sie werden ambulant Operiert und dabei eine stationäre Aufnahme vermieden und der Kostenträger ist eine gesetzliche Krankenkasse. Oder es handelt sich um eine Vorbehandlung oder Nachbehandlung einer ambulanten Operation.
=> Die Fahrtkosten werden ohne Genehmigung durch Ihre Krankenkasse übernommen.
X Achten Sie darauf, dass bei ambulanter Operation entsprechend angekreuzt ist.