Sie müssen vor Beginn bzw. nach der stationären Behandlung zur Behandlung ins Krankenhaus und der Kostenträger ist eine gesetzliche Krankenkasse.
=> Die Fahrtkosten werden ohne Genehmigung durch Ihre Krankenkasse übernommen.
X Achten Sie darauf, dass bei A) im Krankenhaus entsprechend vor- oder nachstationäre Behandlung angekreuzt und das Behandlungsdatum eingetragen ist.
X Wichtig! Ist nicht das nächste Krankenhaus gemeint, so muss unter âandere Beförderungswegeâ der Name des Krankenhauses angegeben sein.