Sie werden stationär im Krankenhaus aufgenommen und bleiben dort über Nacht und der Kostenträger ist eine gesetzliche Krankenkasse.
=> Die Fahrtkosten werden ohne Genehmigung durch Ihre Krankenkasse übernommen.
X Achten Sie darauf, dass bei A) im Kranken-haus entsprechend voll- oder teilstationäre Behandlung angekreuzt.
X Wichtig! Ist nicht das nächste Krankenhaus gemeint, so muss unter “andere Beförder-ungswege” der Name des Krankenhaus angegeben sein.