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Gesetzliche Zuzahlung

Wie bei Ihrem Arzt, in Form der Praxisgebühr, oder bei Ihrem Apotheker, so müssen Sie auch bei einer Krankenbeförderung einen Eigenanteil bezahlen.

Dieser beträgt maximal 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch € 5,- und höchstens € 10,- pro Fahrt.

Wobei es bei Serienfahrten, je nach Krankenkasse, zu einer unterschiedlichen Auslegung bezüglich des Eigenanteils kommt. So gibt es Krankenkassen die für jede Fahrt, sogar Hin- und Rückfahrt, jeweils einen Eigenanteil erheben und andere, die diesen nur für die erste und die letzte Fahrt fordern.