Baden-Baden, Rastatt, Gaggenau – Als eines der ersten Taxiunternehmen in Baden-Württemberg hat Taxi-Holl seinen kompletten Fuhrpark mit modernen Fiskaltaxametern ausgestattet. Während andernorts die Kolleginnen und Kollegen aus dem Taxi- und Mietwagengewerbe noch über Sinn und Zweck der vom Bundesfinanzministerium erlassen GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) debattieren, hat das badische Verkehrsunternehmen Taxi-Holl „Nägel mit Köpfe gemacht“ und den Fuhrpark entsprechend aufgerüstet.
„Die Finanzverwaltungen machen schon länger Druck auf das Gewerbe“, so Dirk Holl, Prokurist des elterlichen Unternehmens Taxi-Holl. Er versteht nicht, worauf seine Gewerbekollegen noch warten. „So verbietet sogar, ab 31. Oktober 2016, die europäischen Messgeräterichtlinie den Einbau der älteren Fahrpreisanzeiger (Anmerkung der Redaktion: Taxameter bei Taxen und Wegstreckenzähler bei Mietwagen) in neue Fahrzeuge. Und ab 1. Januar 2017 ist die Schonfrist aus dem BMF-Schreiben (Anmerkung der Redaktion: Erlass des Bundesministerium der Finanzen vom 26. November 2010, Betreff: Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften) eh vorbei, dann dürfen die Altgeräte überhaupt nicht mehr eingesetzt werden.“ so Dirk Holl weiter.
Aktuell bekommt das ganze Thema noch mehr Brisanz, nachdem das Bundesfinanzministerium mit einem „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ am 18. März 2016 in die Anhörung ging. Bei diesem Vorschlag werden zwar primär die Vorschriften zu Kassensystemen wie zum Beispiel im Einzelhandel und der Gastronomie behandelt, jedoch ist bis heute ungeklärt, ob ein Taxameter als ein solches Kassensystem anzusehen ist. Auch einer der Branchenverbände, der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP, hat mit einer Stellungnahme die Politik zum handeln aufgefordert und wünscht sich mehr Klarheit für das mobilste Gewerbe der Welt.
Um für die Zukunft entsprechend gerüstet zu sein, ging Taxi-Holl bei den Branchenführern entsprechend auf Einkaufstour. Taxameter, Wegstreckenzähler und die dazu gehörigen Quittungsdrucker stammen von der Firma hale electronic GmbH aus dem österreichischen Salzburg. Dieses System ist per CAN-Bus mit dem Datenfunksystem der Firma FMS / Austrosoft Weiss Ges.m.b.H aus Wien (Österreich) verbunden. Gerade die Firma Austrosoft Weiss ist bereits führend in der Registrierkassen-Lösung für Taxi und Mietwagen in Österreich. Da in dem Alpenstaat seit dem 1. Januar 2016 eine Registrierkassenpflicht für alle Bargeschäfte gilt. Dort darf kein Bargeschäft getätigt werden, ohne dass der Kunde am Ende einen entsprechenden Beleg aus einer Registrierkasse erhalten hat.
Die Kosten für das Komplettsystem liegen bei ca. 3.500 € pro Fahrzeug. Wobei die Fahrzeuge von Taxi-Holl bereits vollständig mit der modernen Technik von FMS / Austrosoft ausgestattet waren und somit letztendlich nur ca. 500,- € pro Fahrzeug für die vierzig neuen fiskaltauglichen Taxameter MCT-06 und Wegstreckenzähler WSZ-06 von Hale electronic investiert wurden.
Die Ausrede mit den höheren Anschaffungskosten hält Dirk Holl deshalb nur für Vorgeschoben. „Es gibt auch günstige Komplettsysteme unter 1.000 €“, so Dirk Holl, „dagegen geben Kollegen für anderes Fahrzeugzubehör ein vielfaches aus und sehen gar nicht die Kosteneinsparung in der Verwaltung.“
Wo noch früher Schichtzettel per Hand geschrieben, manuell erfasst und aufgerechnet wurden, steht heute ein mit dem Rechenzentrum der Firma Metropolis Service GmbH vernetzter Drucker, der am Schichtende automatisch die Barumsätze ermittelt und ausdruckt. Die Metropolis Service GmbH aus dem bayerischen Aschaffenburg, betreibt unter anderem ein Taxi-Call-Center mit Software der Firma FMS / Austrosoft. Auf diesem Server-System werden die Einzelfahrtdaten von Taxi-Holl vollautomatisch, unveränderbar und vollständig aufgezeichnet. „Der angeschlossen Unternehmer kann zwar seine Daten jederzeit abrufen. Er hat aber keine Möglichkeit diese Taxameterdaten zu löschen oder zu verändern.“ so Benjamin Schmidt, Geschäftsführer der Metropolis Service GmbH. „Diese unveränderbaren Ursprungsaufzeichnungen aus den Taxametern verbindet unser Programm mit den Auftragsdaten aus dem Vermittlungssystem. Alle Korrekturen, die der Unternehmer vornimmt, sind jederzeit nachvollziehbar. Somit werden bei uns Rechnungsfahrten, Kreditkartenzahlungen oder Pauschalpreise immer korrekt berücksichtigt und entsprechend hinterlegt.“ So Benjamin Schmidt weiter.
Dies war auch der Grund dafür, warum sich Taxi-Holl für diesen Serviceanbieter entschieden hatte. „Kein anderer Anbieter konnte die Taxameterdaten mit den Auftragsdaten korrekt, schnell und einfach zusammenbringen, ohne dass eine Nacharbeit nötig war.“ So Dirk Holl. „Gerade bei uns auf dem Lande, mit einem hohen Anteil an Rechnungsfahrten war dies aber von großer Bedeutung“ so Holl weiter.
Bei Taxi-Holl wird dadurch das vom Fahrer abzuliefernde Bargeld automatisch ermittelt. Dadurch konnte die Verwaltung entsprechend umorganisiert werden.
Was bedeutet dies abschließend für die Fahrgäste?
Bei Taxi- und Mietwagenunternehmen wie Taxi-Holl können die Fahrgäste sicher sein, dass das verlangte Beförderungsentgelt auch wirklich gegenüber dem Finanzamt angemeldet und abgerechnet wird und somit der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Bei der Frage ob das bei anderen Taxi- und Mietwagenunternehmen nicht der Fall wäre schmunzelte Dirk Holl. Wahrscheinlich auch deshalb, da das auf diese Branche spezialisierte Gutachterbüro Linne & Krause aus Hamburg, immer wieder auf die hohe Anzahl von „semiprofessionellen Anbietern“ hinweist, deren gemeldete Umsatzzahlen betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehbar sind und manche, sich durch Steuer- und Sozialversicherungsbetrug einen Wettbewerbsvorteil sichern wollen. So ist zuletzt dabei das Taxigewerbe in der Landeshauptstadt Stuttgart mit fast 50% semiprofessionell arbeitenden Taxiunternehme in die Schlagzeilen geraten (Quelle: http://www.stuttgart.de/taxi-mietwagen-konzession).