Der Beförderungsvertrag
Voraussetzung für ein Zustandekommen des Beförderungsvertrages ist der Eingang der Annahmeerklärung für den gewünschten Transfer in schriftlicher, mündlicher oder fernmündlicher Form oder online.
Umbuchung oder Stornierung
Umbuchung oder Stornierungen können rechtsverbindlich nur über das Online Portal von Taxi-Holl erfolgen. Das Fahrpersonal ist nicht berechtigt, Buchungen, Umbuchungen oder Stornierungen jeglicher Art entgegenzunehmen.
Umbuchungen lösen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von €10,- pro Buchung aus, auch dann, wenn sie nicht vom Kunden zu vertreten sind. Bei Nichtanzeige erlischt die Pflicht des Leistungsträgers zur Beförderung.
Beförderung
Leistungsumfang und Beförderungspreis richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur zu der vereinbarten Zeit und nach voller Bezahlung des Beförderungspreises.
Transfer zum Flughafen
Der Kunde gibt seine Wunschabholzeit an. Er ist sebst dafür verantwortlich, dass diese früh genug ist, um entsprechend den Flughafen pünktlich zu erreichen.
Taxi-Holl behält sich das Recht vor, bis zu plus 30 Minuten in der Abholzeit abweichen zu dürfen.
Bei der Buchung der Option meet & greet erfolgt die Abholung pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt.
Sollte 30 Minuten nach der vereinbarten Abholzeit kein Abholer eintreffen, ist der Kunde verpflichtet, Taxi-Holl unter
der 24 Stunden erreichbaren Telefonnummer +49 7225 96450 fernmündlich davon zu verständigen. Der Kunde muss 30 Minuten vor und nach dem genannten Abholtermin telefonisch erreichbar sein. Ein Warten ohne telefonische Erreichbarkeit kann das rechtzeitige Eintreffen am Flughafen gefährden.
Taxi-Holl haftet nicht für Mehraufwendungen durch einen verpassten Flug, wenn der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.
Transfer vom Flughafen
Die Abholzeiten am Flughafen richten sich ausschließlich nach der bei der Buchung angegebenen planmäßigen Ankunftszeit des Flugzeuges. Standardmäßig kann es zu Wartezeiten bis zu 90 Minuten ab dem Eintreffen des Kunden am Meeting Point kommen. Taxi-Holl geht dabei im Allgemeinen von mindestens 45 Minuten Zeitdifferenz zwischen der Landung des Flugzeugs und dem Eintreffen am Meeting Point aus.
Bei Buchung der Option meet & greet wartet der Fahrer spätestens 45 Minuten nach Landung am Meeting Point.
Taxi-Holl überprüft die von Kunden, Reisebüros oder sonstigen Vermittlern angegebenen Zeiten nicht und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Falls der Kunde Abflugs- und Ankunftszeiten falsch angibt und dadurch ein Transfer nicht zustande kommt, verliert er den Anspruch auf Beförderung. Eine Erstattung bereits geleisteter Beförderungsentgelte besteht nicht. Dies gilt auch, falls der Kunde bei der Angabe der Zeiten (Datum, Uhrzeit) die Abflugs- und Ankunftszeiten verwechselt oder eine falsche Flugnummer angibt.
Die Abholung der Kunden erfolgt ausschließlich an den offiziellen und ausgeschilderten Meeting Points im Ankunftsbereich der jeweiligen Flughäfen:
In Frankfurt im Terminal Ihrer Landung am Meeting Point (Terminal 1 Halle B, Terminal 2 Halle E)
In Stuttgart am Meeting Point A im Terminal 1 bei der Landung im Terminal 1 oder 2, in Stuttgart am Meeting Point B im Terminal 3 bei der Landung im Terminal 3 oder 4.
In Basel am Meeting Point französische Seite.
In Zürich im Terminal Ihrer Landung am Meeting Point.
In FKB (Baden-Airpark) am Meeting Point im Ankunftsterminal.
In Straßburg am Informationsschalter.
Änderungen im Flugplan
Taxi-Holl ist nicht für Flugverschiebungen und Flugverspätungen verantwortlich. Dennoch versucht sie auch bei Flugverspätungen- oder Verschiebungen ein Fahrzeug bereitzustellen. Allerdings können dann zusätzliche Wartezeiten so wie abweichende Fahrtrouten und Mehrkosten entstehen. Flugverschiebungen, die sich nach Auftragserteilung ergeben, müssen Taxi-Holl sofort mitgeteilt werden. Bei Nichtanzeigen erlischt die Pflicht zur Beförderung. Sollte nach Ablauf der 90-minütigen Wartezeit kein Kontakt zum Kunden oder Auftraggeber zustande gekommen sein, kehrt der Fahrer zum Firmensitz zurück. Die Beförderungsleistung gilt dann als erbracht und der
volle Fahrpreis wird zur Zahlung fällig. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten Taxi-Holl einen geringeren tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen.
Ausnahmesituation
Streiks, extreme Witterungsverhältnisse, Staus und Fahrzeugpannen sind von Taxi-Holl nur in begrenztem Maße kalkulierbar, sodass vom Kunden in diesen Fällen auch längere Wartezeiten zu akzeptieren sind. Sollte der Fahrgast durch fahrlässige Verschuldung der Taxi-Holl auf ein anderes Beförderungsmittel angewiesen sein, ersetzt Taxi-Holl die Fahrkosten in Höhe des Bundesbahn-Fahrpreises zweiter Klasse. Taxikosten werden nicht erstattet. Liegt weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz vor, wird darüber hinaus von Taxi-Holl kein weiterer Schadensersatz geleistet.
Rücktritt
Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Der Rücktritt vom Beförderungsvertrag durch den Kunden / das Reisebüro ist generell schriftlich bei Taxi-Holl anzuzeigen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung Taxi-Holl. Es werden folgende Rücktrittspauschalen erhoben:
Bis 2 volle Arbeitstage vor Beginn entstehen keine Stornierungsgebühren.
Danach entstehen Stornierungsgebühren in Höhe von 30% des Gesamtfahrpreises solange der Auftrag noch nicht an das Fahrzeug übermittelt wurde.
Wird bei einem bestellten Hin- und Rücktransfer vom Kunden ein Teiltransfer nicht in Anspruch genommen, findet
ebenfalls diese Stornoregelung Anwendung. Dem Kunden wird ausdrücklich gestattet, den Nachweis darüber zu führen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.
Gepäck
Pro Fahrgast wird ein Koffer und ein Stück Handgepäck kostenlos befördert. Bei Mehr-Gepäck werden Zuschläge entsprechend der jeweils gültigen Preisliste erhoben. Das Gepäck kann nur im Rahmen der Fahrzeugkapazität mitgenommen werden. Die Beladung des Fahrzeuges mit Ihren Gepäckstücken stellt eine Gefälligkeitsleistung des Fahrers dar und erfolgt auf eigenes Risiko. Taxi-Holl haftet nicht für verursachte Schäden an Gepäckstücken durch seine Erfüllungsgehilfen.
Gewährleistung
Taxi-Holl haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Transferleistung. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet Taxi-Holl gegenüber dem Kunden im Schadenfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung von Taxi-Holl auf das Dreifache des vereinbarten Transferpreises. Taxi-Holl haftet im Übrigen nur für grobes Verschulden. Er haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn
sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich zur Kenntnis von Taxi-Holl zu bringen.
Verjährung
Alle Ansprüche verjähren 6 Monate nach Beendigung der Beförderung. Unberührt hiervon bleibt § 852 BGB.
Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.
Stand: 01.05.2015