Der Beförderungsvertrag
Voraussetzung für ein Zustandekommen des Beförderungsvertrages ist der Eingang der Annahmeerklärung für den gewünschten Transfer in schriftlicher, mündlicher oder fernmündlicher Form oder online beim Reisebüro oder der Buchungsstelle. Die Art der Transferleistung wird durch die Beschreibung der Buchung definiert. Es werden verschiedene Transfermöglichkeiten mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen gemäß jeweils gültiger Preisliste angeboten. Der Leistungsträger behält sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vor. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Inhalt der Leistung sind auch die Zusatzbestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste.
Umbuchung oder Stornierung
Umbuchung oder Stornierungen können rechtsverbindlich nur bei der Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr. erfolgen. Das Fahrpersonal ist nicht berechtigt, Buchungen, Umbuchungen oder Stornierungen jeglicher Art entgegenzunehmen. Umbuchungen lösen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von €10,- pro Buchung aus, auch dann, wenn sie nicht vom Kunden zu vertreten sind. Bei Nichtanzeige erlischt die Pflicht des Leistungsträgers zur Beförderung.
Beförderung
Leistungsumfang und Beförderungspreis richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur zu der vereinbarten Zeit und nach voller Bezahlung des Beförderungspreises.
Transfer zum Flughafen
Für die Fahrgäste im Standard- und Businesstarif werden die Abholzeiten vom Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr. festgelegt. Sie ergeben sich aus der Fahrzeit zum Flughafen unter Berücksichtigung von weiteren möglichen Abholstellen anderer Fahrgäste, sowie aus den Bestimmungen der Fluggesellschaften und den jeweiligen Leistungsmerkmalen. Die Planung der Abholzeiten im First Class Tarif erfolgt durch Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr. unter Berücksichtigung von Kundenwünschen. Der Kunde kann seine Abholzeit 2 Tage vor seinem Abflugtermin fernmündlich erfragen bzw. erhält diese einen Tag vorher mitgeteilt. Wurde der Kunde am Vortag seines Abfluges bis 18 Uhr nicht über seine Abholzeit informiert, ist er gehalten, die Abholzeit zu erfragen. Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr. haftet nicht für eine unterbliebene Abholung , wenn es der Kunde versäumt hat, die Abholzeit in Erfahrung zu bringen. Sollte 15 Minuten nach der vereinbarten Abholzeit kein Abholer eintreffen, ist der Kunde verpflichtet, den Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr. unter der 24 Stunden erreichbaren Telefonnummer +49 7221 55555 fernmündlich davon zu verständigen. Der Kunde muss 30 Minuten vor und nach dem genannten Abholtermin telefonisch erreichbar sein. Ein Warten ohne telefonische Erreichbarkeit kann das rechtzeitige Eintreffen am Flughafen gefährden. Der Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr. haftet nicht für Mehraufwendungen durch einen verpassten Flug, wenn der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.
Transfer vom Flughafen
Die Abholzeiten am Flughafen richten sich ausschließlich nach der bei der Buchung angegebenen planmäßigen Ankunftszeit des Flugzeuges und der gebuchten Transferklasse. Im Standardtarif kann es zu Wartezeiten bis zu 90 Minuten, im Businesstarif bis zu 30 Minuten ab dem Eintreffen des Kunden am Meeting Point kommen. Der Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr. geht dabei im Allgemeinen von mindestens 45 Minuten Zeitdifferenz zwischen der Landung des Flugzeugs und dem Eintreffen am Meeting Point aus. Die Wartezeiten bis zur Abfahrt am Flughafen können in Ausnahmefällen auch überschritten werden, es erfolgt dadurch jedoch keine Schadensersatzpflicht des Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr.. Der Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr. überprüft die von Kunden, Reisebüros oder sonstigen Vermittlern angegebenen Zeiten nicht und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Falls der Kunde Abflugs- und Ankunftszeiten falsch angibt und dadurch ein Transfer nicht zustande kommt, verliert er den Anspruch auf Beförderung. Eine Erstattung bereits geleisteter Beförderungsentgelte besteht nicht. Dies gilt auch, falls der Kunde bei der Angabe der Zeiten (Datum, Uhrzeit) die Abflugs- und Ankunftszeiten verwechselt oder eine falsche Flugnummer angibt. Die Abholung der Kunden erfolgt ausschließlich an den offiziellen und ausgeschilderten Meeting Points im Ankunftsbereich der jeweiligen Flughäfen:
In Frankfurt im Terminal Ihrer Landung am Meeting Point (Terminal 1 Halle B, Terminal 2 Halle E)
In Stuttgart am Meeting Point A im Terminal 1 bei der Landung im Terminal 1 oder 2, in Stuttgart am Meeting Point B im Terminal 3 bei der Landung im Terminal 3 oder 4.
In Basel am Meeting Point französische Seite.
In Zürich im Terminal Ihrer Landung am Meeting Point. In FKB (Baden-Airpark) am Meeting Point im Ankunftsterminal.
In Straßburg am Informationsschalter.
Änderungen im Flugplan
Der Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr. ist nicht für Flugverschiebungen und Flugverspätungen verantwortlich. Dennoch versucht er auch bei Flugverspätungen- oder Verschiebungen ein Fahrzeug bereitzustellen. Allerdings können dann zusätzliche Wartezeiten so wie abweichende Fahrtrouten und Mehrkosten entstehen. Flugverschiebungen, die sich nach Auftragserteilung ergeben, müssen dem Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr. sofort mitgeteilt werden. Bei Nichtanzeigen erlischt die Pflicht des Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr. zur Beförderung. Sollte nach Ablauf der 90-minütigen Wartezeit kein Kontakt zum Kunden oder Auftraggeber zustande gekommen sein, kehrt der Fahrer zum Firmensitz zurück. Die Beförderungsleistung gilt dann als erbracht und der volle Fahrpreis wird zur Zahlung fällig. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten dem Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr. einen geringeren tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen.
Ausnahmesituation
Streiks, extreme Witterungsverhältnisse, Staus und Fahrzeugpannen sind vom Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr. nur in begrenztem Maße kalkulierbar, sodass vom Kunden in diesen Fällen auch längere Wartezeiten zu akzeptieren sind. Sollte der Fahrgast durch fahrlässige Verschuldung des Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr. auf ein anderes Beförderungsmittel angewiesen sein, ersetzt der Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr. die Fahrkosten in Höhe des Bundesbahn-Fahrpreises zweiter Klasse. Taxikosten werden nicht erstattet. Liegt weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz vor, wird darüber hinaus vom Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr. kein weiterer Schadensersatz geleistet.
Rücktritt
Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Der Rücktritt vom Beförderungsvertrag durch den Kunden / das Reisebüro ist generell schriftlich beim Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr. anzuzeigen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr.. Es werden folgende Rücktrittspauschalen erhoben: Bei First Class Transfers fallen Stornierungsgebühren nur bei Stornierungen am Transfer-Tag an. Bis 4 volle Arbeitstage vor Beginn des Standard-Transfers bzw. 2 volle Arbeitstage vor Beginn des Business-Transfers werden keine Stornierungsgebühren erhoben. Danach entstehen Stornierungsgebühren in Höhe von 70% des Gesamtfahrpreises. Wird bei einem bestellten Hin- und Rücktransfer vom Kunden ein Teiltransfer nicht in Anspruch genommen, findet ebenfalls diese Stornoregelung Anwendung. Dem Kunden wird ausdrücklich gestattet, den Nachweis darüber zu führen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Gepäck Pro Fahrgast wird ein Koffer und ein Stück Handgepäck kostenlos befördert. Bei Mehr-Gepäck werden Zuschläge entsprechend der jeweils gültigen Preisliste erhoben. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen und gegen Aufpreis befördert werden. Die Beladung des Fahrzeuges mit Ihren Gepäckstücken stellt eine Gefälligkeitsleistung des Fahrers dar und erfolgt auf eigenes Risiko. Der Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr. haftet nicht für verursachte Schäden an Gepäckstücken durch seine Erfüllungsgehilfen.
Gewährleistung
Die Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Transferleistung. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr. gegenüber dem Kunden im Schadenfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung von Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr. auf das Dreifache des vereinbarten Transferpreises. Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr. haftet im Übrigen nur für grobes Verschulden. Er haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich zur Kenntnis von Taxi-Holl Edeltraud Holl e.Kfr. zu bringen.
Verjährung
Alle Ansprüche verjähren 6 Monate nach Beendigung der Beförderung. Unberührt hiervon bleibt § 852 BGB.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Gaggenau (Deutschland)
Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.
Stand 22.09.2017