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AGB-Rabattaktion

Einlösbedingungen der Metropolis Taxigutscheine einlösbar bei Taxi-Holl

Präampel

Die Metropolis Service GmbH, Aschaffenburg, betreibt ein Taxi-Service-Center bei dem die Holl AG mit der Marke Taxi-Holl angeschlossen ist. Um die Belastung im Call-Center und im Backoffice zu verringern, gibt die Metropolis Service GmbH zeitlich begrenzt Taxigutscheine für die Smartphone App „Taxi-Holl“ heraus.

Dadurch wird dem Fahrgast zeitlich befristet ein Rabatt erteilt. Im Gegenzu erhält die Holl AG, gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofes I ZR 34/17 vom 29. März 2018, den vollen Fahrpreis erstattet.

Hinweis: Für die Nutzung der Smartphone App „Taxi-Holl“ und der App-Payment Funktion gelten ergänzend die AGB und Datenschutzbestimmungen für Fahrgäste und die Bedingungen für das App-Payment der FMS Systems GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung, abrufbar unter: https://www.taxi-holl.de/payment-agb-datenschutz

Herausgeber

Der Herausgeber der Taxi-Holl Taxigutscheine und/oder Taxi-Holl Gutschein-Codes, (nachfolgend „Taxigutscheine“) ist die Metroplis Service GmbH (nachfolgend „Metropolis Service“ genannt).

Inhalt der Taxigutscheine

Die Metropolis Service gewährt im Rahmen der Taxigutscheine jeder teilnahmeberechtigten Person innerhalb der auf dem Taxigutschein angegebenen Gültigkeit und nur bei Bezahlung per App die Verwendung des angegebenen Gutscheinwertes für eine Taxifahrt bei der Holl AG. Der Gutscheinwert ist entweder mit einem festen Geldbetrag auf dem Taxigutschein angegeben, der bei der Einlösung von der Gesamtrechnung abgezogen wird. Oder er ist als Prozentbetrag ausgewiesen, in dessen Höhe die Metropolis Service sich an den Kosten einer Taxifahrt prozentual beteiligt, wobei der prozentuale Abzug insoweit allein von dem Bruttobeförderungsentgelt erfolgt.

Die Einlösung ist während des Kampagnenzeitraums nur bei der Holl AG möglich.

Einlöseberechtigung

Die Einlösung setzt voraus, dass der Teilnehmer zuvor die Taxi-Holl Smartphne App aus dem auf seinem Smartphone verfügbaren Appstore (Android oder iOS) heruntergeladen, sie auf seinem Smartphone installiert und sich unter Angabe der zu Registrierungszwecken erforderlichen Angaben (insb. Vor- und Nachname, Rufnummer und gültige E-Mail-Adresse) sowie durch Hinterlegung eines bei Taxi-Holl App verwendbaren Zahlungsmittels (Kreditkarte, PayPal) kostenlos registriert und hierbei die Fahrgast AGB und Bedingungen für das „App-Payment“ akzeptiert hat.

Die Einlösung ist im Höchstmaß auf den ausgewiesenen Gutscheinwert begrenzt. Überschreiten die für eine Taxifahrt im Rahmen der Einlösung angefallenen Taxikosten den Wert Ihres jeweiligen Taxigutscheins, muss die Differenz von Ihnen bezahlt werden. Dies gilt bei Taxigutscheinen in Form einer prozentualen Beteiligung von der Metropolis Service an den Taxikosten insbesondere auch für ein insoweit nicht bezuschusstes Trinkgeld.

Die Einlösung ist nur innerhalb der auf Ihrem Taxigutschein ausgewiesenen Gültigkeit zulässig. Eine verspätete Einlösung wird von der Metropolis Service nicht mehr berücksichtigt.

Eine Einlösung mit gefälschten Identitäten oder solchen von dritten Personen sowie die Einlösung über automatisierte Systeme oder über sonstige Manipulationen ist nicht gestattet. Auf Verdacht ist die Metropolis Service nach eigenem Ermessen jederzeit berechtigt, die Beteiligten ankündigungslos zu sperren oder die entsprechenden Kundenkonten zu löschen. Die Metropolis Service informiert die Beteiligten im Anschluss der Sperrung über den Sperrgrund sowie die voraussichtliche Sperrzeit. Die Teilnahme ist auf solche Taxifahrten begrenzt, die bargeldlos per App bezahlt werden.

Nach Verwendung Ihres Taxigutscheins verfällt dieser sowie der in diesem enthaltene Gutscheinwert. Ein erneutes Verwenden Ihres Taxigutscheins ist nicht möglich. Ein ausgelaufener Taxigutschein verfällt ersatzlos. Eine Barauszahlung von Taxigutscheinen oder Gutscheinguthaben ist nicht möglich.

Bei einer unberechtigten Inanspruchnahme der Taxigutscheine ist die Metropolis Service zum Schadensersatz berechtigt.

Einlösung

Verwenden Sie nach Maßgabe dieser Einlösebedingungen einen Taxigutschein, richtet sich der Bruttobeförderungspreis weiterhin nach dem gültigen Taxitarif der Taxenordnung des jeweiligen Geltungsbereiches. Die Holl AG erhält weiterhin den vollen Fahrpreis. Bei der Verwendung eines gültigen Taxigutscheins übernimmt die Metropolis Service von Ihrer Taxirechnung einmalig den auf dem jeweiligen Taxigutschein ausgewiesenen Gutscheinwert.

Die Taxigutscheine sind nicht mit anderen Angeboten, Zuschüssen, Gutscheinen oder Rabattierungen kombinierbar. Die Taxigutscheine besitzen keinen Barwert, sind nicht übertragbar und können nur einmal eingelöst werden. Für verlorene oder gestohlene Taxigutscheine gibt es keinen Ersatz. Der Gutschein kann nicht verkauft, weiterverkauft oder gegen Bargeld eingelöst.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einlösebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Diese Einlösebedingungen können von der Metropolis Service geändert werden, sofern die vorliegenden Bedingungen Regelungslücken enthalten (Ergänzungen) bzw. nachträgliche tatsächliche oder rechtliche Störungen auftreten, die den Zweck der Geschenkaktion erheblich beeinträchtigen können oder unmöglich machen.

Die Einlösebedingungen unterliegen deutschem Recht. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

Metropolis Service GmbH
Werftraße 1
637410 Aschaffenburg

www.metropolis-service.de