Fahrt zur ambulanten Operation bzw. deren Vor- und Nachsorge
Sie werden ambulant Operiert und dabei eine stationäre Aufnahme vermieden und der Kostenträger ist eine gesetzliche Krankenkasse. Oder es handelt sich um eine Vorbehandlung oder Nachbehandlung einer ambulanten Operation.
=> Die Fahrtkosten werden ohne Genehmigung durch Ihre Krankenkasse übernommen.